KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist für Vormundschaften, Beistandschaften, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut und Adoption zuständig. Gemäss Vormundschaftsrecht auf Bundesebene schaffen die Kantone eine fachlich kompetente und interdisziplinäre zusammengesetzte Behörde mit richterlicher Unabhängigkeit. Die Regelung wird im Kanton Thurgau bezirksweise geregelt. Für den Bezirk Weinfelden zuständig ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Weinfelden
Bahnhofstrasse 12
8570 Weinfelden
Telefon
058 345 73 40
Mail
info.kew@tg.ch